Es soll ja noch immer Un­ter­neh­men geben, die nicht Kunde bei Credit­re­form, Bür­gel oder an­de­ren Aus­kunf­tei­en sind. Ein Grund hier­für mag sein, dass bis­lang alle Kun­den pünkt­lich zah­len und nä­he­re In­for­ma­tio­nen somit un­nö­tig er­schei­nen. Oder man möch­te die hier­mit ver­bun­de­nen Kos­ten nicht auf­wen­den. Oder die Qua­li­tät/Ak­tua­li­tät der Aus­künf­te ent­sprach nicht den Er­war­tun­gen und man hat daher be­ste­hen­de Ver­trä­ge wie­der ge­kün­digt.

Ist man hier­durch von allen In­for­ma­tio­nen über die Ge­schäfts­part­ner ab­ge­schnit­ten? Oder gibt es an­de­re Mög­lich­kei­ten, sich über Kun­den und Lie­fe­ran­ten zu in­for­mie­ren? Ist man bei der Be­wer­tung von Aus­fall­ri­si­ken aus­schließ­lich auf Ge­sprä­che mit den Un­ter­neh­mens­ver­tre­tern an­ge­wie­sen bzw. kann man nur die ei­ge­ne bis­he­ri­ge Ge­schäfts­be­zie­hung be­wer­ten?

Mit­nich­ten! Der elek­tro­ni­sche Bun­des­an­zei­ger kann diese In­for­ma­ti­ons­lü­cke – zu­min­dest teil­wei­se – schlie­ßen. In Deutsch­land sind alle Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten (GmbH´s, AG´s) sowie Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten ohne na­tür­li­che Per­son als per­sön­li­che haf­ten­dem Ge­sell­schaf­ter (z.B. GmbH & Co. KG´s) ver­pflich­tet, ihren Jah­res­ab­schluss im Bun­des­an­zei­ger zu ver­öf­fent­li­chen. Im In­ter­net sind diese In­for­ma­tio­nen unter www.​unternehmensregister.​de zu fin­den. Er­leich­te­run­gen bei der Ver­öf­fent­li­chung gibt es für Klein- und Kleinst-Ge­sell­schaf­ten.

Die Daten müs­sen spä­tes­tens 12 Mo­na­te nach Ende des Ge­schäfts­jah­res ver­öf­fent­licht sein, an­sons­ten dro­hen Buß­gel­der. Er­fah­rungs­ge­mäß wer­den po­si­ti­ve Zah­len frü­her ver­öf­fent­licht als die­je­ni­gen Jah­res­ab­schlüs­se, die Ver­lus­te oder schlimms­ten­falls be­reits ein ne­ga­ti­ves Ei­gen­ka­pi­tal aus­wei­sen. In die­sem Fall nimmt man auch schon mal ein Buß­geld in Kauf, um schlech­te Zah­len mög­lichst lange unter der Decke zu hal­ten. Ein ers­tes Indiz also auf eine mög­li­cher­wei­se schlech­te Bo­ni­tät, wenn ver­öf­fent­li­chungs­pflich­ti­ge In­for­ma­tio­nen auf sich war­ten las­sen.

Selbst­ver­ständ­lich sind die Aus­künf­te von Wirt­schafts-Aus­kunf­tei­en we­sent­lich um­fang­rei­cher. Sie ent­hal­ten in der Regel de­tail­lier­te­re GuV- und Bi­lanz­zah­len, An­ga­ben über das Zah­lungs­ver­hal­ten sowie Hin­wei­se zur Ge­schäfts­füh­rung und – je nach Abon­ne­ment – auch In­for­ma­tio­nen über die Ge­sell­schaf­ter­struk­tur und Kon­zern­ver­flech­tun­gen. Aber nicht immer sind diese In­for­ma­tio­nen not­wen­dig.

Zerknüllte weiße Papierkugeln - In der Mitte liegt eine gelbe Papierkugel in Form einer Glühbirne

Ein Pra­xis­fall aus der ak­tu­el­len Woche:

Der Ver­triebs­mit­ar­bei­ter eines Man­dan­ten hatte Kon­takt zu einem po­ten­ti­el­len neuen Kun­den auf­ge­nom­men. Nach einem er­folg­rei­chen Ver­kaufs­ge­spräch mit dem Ein­käu­fer und einem po­si­ti­ven Ein­druck vom Ge­schäfts­füh­rer kam kurz dar­auf eine An­fra­ge über ein äu­ßerst at­trak­ti­ves Vo­lu­men. Die Lie­fe­rung soll­te kurz­fris­tig er­fol­gen, da man selbst an­geb­lich unter einem hohen Lie­fer­druck stand.

Bei der ro­un­ti­ne­mä­ßi­gen Über­prü­fung des po­ten­ti­el­len Neu­kun­den im Un­ter­neh­mens­re­gis­ter wur­den dann fol­gen­de Daten er­mit­telt:

  • Negatives Eigenkapital: über 2,0 Mio. €
  • Verbindlichkeiten: über 7,0 Mio. €
  • Umlaufvermögen: rund 2,4 Mio. €
  • davon liquide Mittel: lediglich 34 T€

Auch wenn die Daten aus dem Jah­res­ab­schluss zum 31.12.2015 stam­men, dürf­te bei die­sem Un­ter­neh­men eine Lie­fe­rung nur gegen Vor­kas­se an­ge­bracht sein, oder? Und damit wäre der Zweck einer sol­chen Über­prü­fung er­füllt. Auch ein Credit­re­form-Ra­ting dürf­te zu kei­nen an­de­ren Er­geb­nis­sen kom­men.

Zu­ge­ge­ben – nicht immer sind die An­ga­ben und damit die Schluss­fol­ge­run­gen so ein­deu­tig. Aber jeder Ein­trag er­zählt eine Ge­schich­te, die manch­mal sehr auf­schluss­reich sein kann.

Wenn Sie also kei­ner Aus­kunf­tei an­ge­schlos­sen sind, nut­zen Sie auf jeden Fall das Un­ter­neh­mens­re­gis­ter. Es kann Sie vor man­chem Scha­den be­wah­ren!

Und nicht ver­ges­sen: auch Be­stands­kun­den soll­ten re­gel­mä­ßig über­prüft wer­den. Wirt­schaft­li­che Ver­hält­nis­se kön­nen sich schnell än­dern! Auch wenn bis­lang das Zah­lungs­ver­hal­ten un­auf­fäl­lig ist, könn­te Ihnen an­sons­ten die eine oder an­de­re Über­ra­schung dro­hen…!

Tho­mas Wink­ler

Ge­schäfts­füh­rer MMC