Die Bewältigung von Krisensituationen in Unternehmen ist oftmals ein schwieriger Akt. Meistens gelingt dies nur, wenn die Gläubiger mitziehen. Als Unternehmer führt man dabei in der Regel langwierige Verhandlungen, in denen man als Bittsteller gegenüber Lieferanten und Banken auftritt. Eine äußerst unangenehme Ausgangslage!

Seit Anfang des Jahres hat sich diese Situation geändert. Mit dem „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (kurz: StaRUG) stellt der Gesetzgeber zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die bislang Insolvenzverwaltern vorbehalten waren. 
Das Ziel: Unternehmen frühzeitig stabilisieren und eine Insolvenz vermeiden.

Was bedeutet das konkret? Beim StaRUG-Verfahren entfällt der „Makel“ einer Insolvenz. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Trotzdem kann mehr Druck auf die Gläubiger ausgeübt und ggf. sogar die Zustimmung zu einem Restrukturierungsplan erzwungen werden. Vereinbarungen können je nach Bedarf auch nur mit ausgewählten Gläubigern getroffen werden. Und es können sogar bestehende Verträge umgestaltet werden (z.B. hinsichtlich der Laufzeit, der Kürzung oder Stundung von Rückzahlungen). 

Wichtig:

Beim betroffenen Unternehmen darf noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein, es muss drohend zahlungsunfähig sein. Und es muss über ein funktionierendes Geschäftsmodell verfügen, so dass durch die Restrukturierung wieder eine positive Zukunftsperspektive besteht.

Fazit:

Das StaRUG gibt kriselnden Unternehmen vielversprechende neue Instrumente an die Hand. Jeder Geschäftsführer sollte prüfen, ob dieses Verfahren für sein Unternehmen in Frage kommt.

tw